Mobilität im Naturpark
Rücksicht auf Natur und Mensch
Um die Natur zu schützen und allen Besucherinnen und Besuchern ein sicheres und ruhiges Erlebnis zu ermöglichen, gelten im Naturpark klare Regelungen:
Die Wanderwege sind ausschließlich dem Gehen vorbehalten.
Das Befahren mit Fahrrädern, E-Bikes, Rollerskates, Skateboards oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist auf den Wegen ebenso wie das Reiten nicht gestattet.
Auch das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist im gesamten Gelände – abgesehen vom Parkplatz – untersagt. Im Zuge von Wartungs- oder Kontrolltätigkeiten kann es jedoch vorkommen, dass Mitarbeiter:innen des Naturparkvereins die Wege mit Fahrzeugen befahren, wir bitten um ihr Verständnis.
Wir bitten darum, Fahrräder bei den vorgesehenen Abstellplätzen beim Naturparkzentrum abzustellen und den Naturpark anschließend zu Fuß zu erkunden.
Laufen und Nordic Walking sind selbstverständlich möglich. Dabei wird jedoch um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, damit alle Gäste die Natur in ihrem eigenen Tempo genießen können.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die empfindliche Natur zu schützen und gleichzeitig ein harmonisches Miteinander im Naturpark zu gewährleisten.
Naturparkregeln auf einen Blick