hängender Stein, © Wolfgang Dolak

Naturparkregeln & Mitnahme von Tieren

Bitte beachten Sie die folgenden Regeln. Sie dienen zu Ihrer eigenen Sicherheit und auch dem Schutz der Wildtiere sowie der einmaligen Naturlandschaft, daher erwarten wir von Gästen ein dementsprechendes Verhalten.

  • Der Verein Naturpark Heidenreichsteiner Moor übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen jeglicher Art.
  • Bewegen Sie sich nur auf Wegen oder begehbaren Holzkonstruktionen, Eltern beaufsichtigen ihre Kinder, LehrerInnen ihre SchülerInnen und LeiterInnen ihre Gruppen.
  • Eltern oder aufsichtspflichtige Personen haften für ihre Kinder.
  • Die Benutzung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr, beachten Sie eventuelle Hinweistafeln.
  • Absperrungen dienen Ihrer Sicherheit, sie dürfen nicht überklettert, überstiegen, oder als Sitzplatz verwendet werden.
  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Im gesamten Naturpark ist das Führen von Hunden nur an der Leine gestattet, die Mitnahme sonstiger Tiere ist nicht erlaubt.
  • Verwenden Sie für die Notdurft Ihrer Hunde Plastikbeutel und entsorgen sie diese fachgerecht.
  • Alle Utensilien, die Besucher oder Wildtiere stören oder gefährden könnten, lassen Sie im Eingangsbereich oder zuhause (z.B. Musikanlagen, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Roller, Bälle, etc.).
  • Das Benützen von Fahrrädern ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
  • Offenes Feuer ist im gesamten Naturpark verboten.
  • Das Nächtigen oder Aufstellen von Zelten ist verboten.
  • Reiten, Fischen und Jagen ist verboten.
  • Das Pflücken und/oder Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist nicht gestattet (Ausnahmen siehe ForstG § 174 Abs. 3 lit. B Z 2 und lit. D).
  • Das Ausbringen von Pflanzen, Pflanzenteilen oder Samen ist verboten.
  • Private Führungen sind nicht gestattet.
  • Es ist verboten, in die ökologisch empfindliche Zone des Moores Gegenstände wie Steine, Stöcke und dgl. zu platzieren oder zu werfen.
  • Das Betreten des durch die Hinweistafel „Gemeindeau“ erkennbaren Naturschutzgebietes abseits der Wege ist verboten.
  • Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm.
  • Der asphaltierte Weg vom Parkplatz bis zum Gebäude darf weder mit Kraftfahrzeugen noch mit Fahrrädern oder Ähnlichem befahren werden, benutzen Sie den Parkplatz.
  • Lassen Sie keine Lebensmittel oder deren Reste im Naturpark zurück, sondern werfen Sie sie in die dafür vorgesehenen Müllbehälter!
  • Helfen Sie uns, den Park sauber zu halten, und verwenden Sie die zahlreichen Abfallbehälter, das Zuwiderhandeln ist strafbar.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Areal des Naturparks Fotos angefertigt und zur Presse-Berichterstattung bzw. Marketingzwecken verwendet und in sozialen Medien, Publikationen und auf Webseiten des Naturpark-Vereins veröffentlicht werden können.

Mit dem Betreten des Naturparks akzeptieren Sie vollinhaltlich die Besucherordnung. Ein Verstoß gegen diese hat einen Verweis vom Gelände und mögliche rechtliche Schritte zur Folge!